Plenarbrief März 2026

Mitte Februar hat der niedersächsische Verfassungsschutz die AfD Niedersachsen als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Der Verfassungsschutz untersteht zwar der Aufsicht des Innenministeriums, arbeitet jedoch fachlich unabhängig in seiner Informationsbeschaffung und Bewertung. Dieser Grundsatz ist wichtig, um zu verstehen, dass es sich – anders als von der AfD behauptet – nicht um eine politisch motivierte Weisung der Innenministerin handelt.
Politisch ist uns seit Langem bewusst, dass es sich bei der AfD um eine Partei handelt, die immer wieder mit völkisch-nationalistischen Äußerungen auffällt und deren Gesamtverhalten darauf schließen lässt, dass sie das erklärte Ziel verfolgt, das Grundgesetz infrage zu stellen und damit die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen.


Vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache, dass die AfD gegen diese Einstufung durch den Verfassungsschutz Klage erhoben hat, halten wir es für angemessen, auf die aktuelle Sachlage parlamentarisch zu reagieren. Deshalb hat die SPD gemeinsam mit den Grünen den Entschließungsantrag „Freiheitlich-demokratische Grundordnung schützen – Instrumente der wehrhaften Demokratie entschlossen nutzen“ ins Plenum eingebracht. Uns ist wichtig, diesen Antrag als ersten Schritt zu verstehen und nicht als unveränderbar, denn in dieser zentralen Frage halten wir ein gemeinsames Handeln aller demokratischen Fraktionen im Landtag für wichtig.Inhaltlich fordern wir in dem Antrag, die Möglichkeiten, die den Behörden infolge der Höherstufung durch den Verfassungsschutz zur Verfügung stehen, konsequent auszuschöpfen. Darüber hinaus erwarten wir das Urteil im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln, das wir – auch das stellen wir in dem Antrag klar – als wesentliche Grundlage für ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD ansehen.


Zur Einordnung – da hierzu in den vergangenen Tagen wiederholt Fragen aufgekommen sind – der Unterschied zwischen Eilverfahren und Hauptsacheverfahren:

Das Eilverfahren dient dem vorläufigen Rechtsschutz. Es prüft, ob eine Maßnahme bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren ausgesetzt werden muss, um schwerwiegende, möglicherweise irreversible Nachteile zu verhindern. Eine abschließende Bewertung aller Tatsachen erfolgt dabei nicht; vielmehr handelt es sich um eine vorläufige Einschätzung auf Grundlage der im Eilverfahren verfügbaren Informationen. Im Hauptsacheverfahren hingegen werden die tatsächlichen und rechtlichen Fragen umfassend und abschließend geprüft. Erst hier erfolgen eine vollständige Beweisaufnahme und eine verbindliche Feststellung darüber, ob die Einstufung rechtmäßig ist.
Der Beschluss im Eilverfahren stellt daher keine inhaltliche Entscheidung über die Bewertung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz dar, sondern eine vorläufige Regelung, die der Hauptsacheentscheidung nicht vorgreift.

In unserer Aktuellen Stunde im Landtag werden wir uns mit dem Thema „Hochschulen stärken, Zukunft sichern: Perspektiven der NHG-Novelle“ beschäftigen.

Bei der Novelle handelt es sich um die umfangreichste Reform des Niedersächsischen Hochschulgesetzes seit einem Vierteljahrhundert. Mit dem Entwurf des Wissenschaftsministeriums und unseres Ministers Falko Mohrs gehen wir einen großen Schritt in Richtung Zukunft. Ziel ist es, die Hochschulen in Niedersachsen strategisch zu stärken, Entscheidungsprozesse zu vereinfachen und neue Freiräume für Forschung, Lehre und Transfer zu schaffen.

Im Rahmen unserer Fragestunde haben wir als SPD das Thema „Reform des BAföG“ angemeldet.

Studierende brauchen verlässliche Unterstützung. Vor dem Hintergrund, dass rund 35 % der Studierenden als armutsgefährdet gelten, hat Niedersachsen einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, um den Bund zu entschlossenem und umfassendem Handeln zu bewegen. Gefordert werden spürbar höhere Fördersätze, eine deutliche Verschlankung des BAföG-Systems sowie ein vollständig digitales und nutzerfreundliches Verfahren. Auch Sachverständige auf Bundesebene kritisieren seit Längerem, dass die Bedarfssätze nicht existenzsichernd sind und dringend angepasst werden müssen.

Darüber hinaus wird seitens der Landesregierung im Rahmen des aktuellen Tagungsabschnitts des Plenums ein Gesetzentwurf eingebracht, der uns als SPD besonders wichtig ist. Es handelt sich um den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes“.

Mit der Einführung von Mindestarbeitsbedingungen bei der Ausführung öffentlicher Bau- und Dienstleistungsaufträge wollen wir einen fairen Wettbewerb bei Vergaben durch die öffentliche Hand ermöglichen, öffentliche Mittel ausschließlich für „Gute Arbeit“ einsetzen und sozialverträgliche Beschaffungen fördern. Zugleich werden bürokratische Hürden für Unternehmen abgebaut, die bereits tarifgebunden sind.

Zusätzlich wird die Landesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts über den Bildungsurlaub“ einbringen.

Ziel ist es insbesondere, die Anerkennung und Umsetzung von Bildungszeiten für Beschäftigte flexibler zu gestalten sowie Plausibilität, Transparenz und Planbarkeit für die beteiligten Interessengruppen zu erhöhen. Darüber hinaus sollen bei der Ausbildung für das Ehrenamt und bei sonstigen in diesem Zusammenhang durchgeführten Veranstaltungen Praxisanteile künftig stärker als anerkennungsfähig berücksichtigt werden können.

Den Link zum PlenarTV finden Sie hier:

https://plenartv.de/tagungsabschnitt/19-32


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