Plenarbrief September 2026

Zu Beginn des Plenums gibt es eine Regierungserklärung unseres Ministerpräsidenten Olaf Lies „Volkswagen im Wandel – Verantwortung für Beschäftigung, Standorte und industrielle Zukunft“

Über die Regierungserklärung hinaus werden wir uns im Rahmen einer Aktuellen Stunde mit dem Thema Meta unter Druck, Europa am Drücker: Mehr Schutz in sozialen Medien für Kinder und Jugendliche beschäftigen. Der Konzern hinter Facebook, Instagram und Co. trägt nicht zur Verminderung von Hass und Hetze im Internet bei, sondern sorgt im Gegenteil sogar durch die Algorithmen für deren Steigerung. Dem muss beigekommen werden.


Im Rahmen des Plenums werden folgende Gesetzentwürfe der Landesregierung abschließend beraten:
– Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts über den Bildungsurlaub
– Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hanse-stadt Bremen und dem Land Niedersachsen über den Zusammenschluss der Hanseatischen Rechtsanwaltsversorgung Bremen mit dem Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen und zur Änderung des Gesetzes über das Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen
– Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (2. GlüÄndStV 2021)

Darüber hinaus werden die folgenden Gesetzesentwürfe der Landesregierung erstmalig beraten:
– Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 (Haushaltsgesetz 2027/2028 – HG 2027/2028 -)
– Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes und des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes
– Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Schuldenwesen des Landes Niedersachsen
– Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bauordnungsrechtlicher Vorschriften und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zur Sicherung von Belangen der Landesverteidigung
– Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Psychosoziale Notfallversorgung
– Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Betreuungsrecht

Des Weiteren werden wir in diesem Plenarabschnitt folgende Gesetzentwürfe der Fraktionen von SPD und Grünen abschließend beraten:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes
Die ergänzenden Regelungen zur Einschreibung und Exmatrikulation (§ 19 NHG) sind erforderlich, um mehr Rechtsklarheit zu schaffen und den Handlungs- und Rechtsrahmen des NHG zu erweitern. Die niedersächsischen Hochschulen sollen mehr Möglichkeiten erhalten, entschlossen gegen antisemitische Vorfälle vorzugehen. Die Ablehnung der Einschreibung darf nun auch auf rechtskräftige Verurteilungen wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) oder wegen einer landesweiten oder einer von einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes aufgrund einer vergleichbaren Vorschrift verhängten Sperrfrist gestützt werden; eine Exmatrikulation ist bei einer vorsätzlichen rechtswidrigen Handlung, wie u. a. Gewalt, Gewaltandrohung oder AGG-Belästigung, möglich. Voraussetzung ist zudem, dass durch die Handlung der Hochschul- oder Studienbetrieb erheblich gefährdet oder gestört wird. Vor jeder Exmatrikulation votiert eine dreiköpfige Kommission (bestehend aus einem vorsitzenden Mitglied mit der Befähigung zum Richteramt und jeweils einem Mitglied aus der Hochschullehrendengruppe und der Studierendengruppe), ob eine Exmatrikulation oder mildere Maßnahmen angemessen sind. Die Einführung der Möglichkeit zur Verhängung einer Sperrfrist von bis zu zwei Jahren ist erforderlich, um einem erneuten Antrag auf Einschreibung an derselben oder einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes angemessen begegnen zu können, wenn nach dem der Exmatrikulation zugrunde liegenden Sachverhalt während des Zeitraums eine erhebliche Gefährdung oder Störung des Studienbetriebes zu besorgen ist.


Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes
Mit den vorliegenden Änderungen sollen die Rahmenbedingungen kommunaler Arbeit in Niedersachsen gestärkt, modernisiert und an gesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden. Zentrales Anliegen ist dabei die Stärkung des kommunalen Ehrenamts als tragende Säule der lokalen Demokratie. Die Mitglieder der kommunalen Vertretungen und die zahlreichen ehrenamtlich Tätigen in den Räten, Ortsräten, Ausschüssen und Gremien leisten einen unverzichtbaren Beitrag für das Funktionieren der Selbstverwaltung. Ihre Arbeit bildet das Fundament des bürgerschaftlichen Engagements und der politischen Willensbildung vor Ort.

Erstmalig eingebracht werden die folgenden Gesetzentwürfe der Fraktionen von SPD und Grünen:

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027
Mit unserem Haushaltsbegleitgesetz ergänzen wir den Entwurf des Haushalts der Landesregierung.


Entwurf eines Niedersächsischen Partizipations- und Teilhabegesetzes
Das Gesetzesvorhaben eines Niedersächsischen Partizipations- und Teilhabegesetzes (NPuTG) wird im Koalitionsvertrag benannt. In Niedersachsen existiert bislang kein entsprechendes Gesetz. Acht der 16 Bundesländer verfügen bereits über ein Integrations- bzw. Partizipationsgesetz. Ziel ist es, dass gute Rahmenbedingungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte in verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gesetzlich verankert und (weiter)entwickelt werden. Mit einem Partizipations- und Teilhabegesetz soll die Partizipation und Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte langfristig gesichert und gestärkt werden.

Zudem werden folgende Anträge der Regierungsfraktionen SPD und Grüne abschließend beraten:
– Antisemitismus an Hochschulen wirksam bekämpfen und Präventionsarbeit stärken
– Barrierefreie Mobilität stärken – Bushaltestellen an Landesstraßen gezielt ausbauen

Die folgenden gemeinsamen Anträge von SPD und Grünen werden erstmalig beraten:

Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat schützen – die demokratische Resilienz der niedersächsischen Verwaltung stärken
Die Verwaltung ist ein Garant der Demokratie. Demokratische Institutionen werden daher nicht allein durch Gesetze und Organisationsstrukturen getragen. Ihre Stabilität hängt wesentlich von einer gelebten Kultur ab, in der Verwaltungsmitarbeitende verfassungsrechtliche Grundsätze täglich zur Anwendung bringen. Deshalb reicht es nicht aus, erst auf konkrete Angriffe oder bereits eingetretene Fehlentwicklungen zu reagieren. Eine resiliente Verwaltung muss mögliche Gefährdungen frühzeitig erkennen, ihre Verfahren darauf vorbereiten und ihren Beschäftigten Handlungssicherheit geben. Denn gerade in Konfliktsituationen müssen Beschäftigte wissen, wie sie mit rechtlich zweifelhaften Weisungen umgehen können, welche internen und externen Ansprechstellen bestehen und welche Schutzmechanismen greifen. Erforderlich ist eine Verwaltungskultur, in der Bedenken nicht als Störung, sondern als Beitrag zur Rechtmäßigkeit und Qualität staatlichen Handelns verstanden werden. Um sicherzustellen, dass unsere Verwaltungskultur weiterhin von einer sich positiv zu den Grundprinzipien der Verfassung bekennenden und für diese einstehenden Einstellung geprägt ist, die über das formal korrekte Agieren hinausgeht, gehen wir in den Austausch mit unseren Beschäftigten. Wir stellen uns an ihre Seite und prüfen, welche Verbesserungen es im Bereich der Remonstrationsverfahren und Disziplinarmaßnahmen braucht, um diese Kultur zu erhalten.

Offensive für mehr Bildungsqualität in Niedersachsen – für bessere Lernzeit, höhere Kompetenzen und mehr Bildungsgerechtigkeit
Ziel der Qualitätsoffensive ist es, die Lern- und Förderbiografien von Kindern und Jugendlichen von der frühen Bildung bis zum Schulabschluss dauerhaft zu verbessern. Die aktuellen Herausforderungen in der frühkindlichen und schulischen Bildung in Niedersachsen erfordern eine verbindliche, systematische und wirksame Qualitätsentwicklung. Einzelmaßnahmen und kurzfristige Programme reichen nicht aus, um Unterrichtsqualität, Lernerfolge und Bildungsgerechtigkeit nachhaltig zu verbessern. Notwendig ist eine übergreifende Gesamtstrategie, die politische Zielsetzungen, strategische Steuerung und konkrete Maßnahmen miteinander verbindet.


Geothermie als erneuerbare Säule der Energie- und Wärmewende in Niedersachsen verankern
Wenngleich die Geothermie nur einer von mehreren Bausteinen der Energiewende darstellt, muss jeder Baustein genutzt werden, damit die Wärmewende gelingt. An geeigneten Orten bergen die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten geothermischer Quellen ein großes Potenzial bei der nachhaltigen Energieversorgung.


Geschlechtergerechtigkeit im Erwerbsleben und Entgeltgleichheit herstellen, gleichberechtigte Teilhabe für Frauen am Arbeitsmarkt stärken
Die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt ist trotz bestehender Fortschritte nicht erreicht und damit in einem zentralen Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe nicht verwirklicht. Aktuelle Daten zeigen, dass die geschlechtsspezifische Lohnlücke in Niedersachsen weiterhin auf einem hohen Niveau verharrt. Der sogenannte Gender Pay Gap lag im Jahr 2025 bei rund 16 %. Frauen verdienen damit durchschnittlich 4,10 Euro weniger pro Stunde als Männer.


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